Rechtsanwalt

Kanzlei für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und allgemeines Zivilrecht

Blick auf den Staffelsee

Kosten

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine Prozessvertretung verlangen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Grundlage der Gebührenhöhe im Zivilrecht ist der Wert des Gegenstandes, mit dem der Anwalt befasst wird. Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der begehrten Geldforderung oder aus dem Gesetz, wenn dem Begehren keine Geldforderung zugrunde liegt (z.B. bei Kündigungsschutzklagen in der Regel das 3-fache Bruttomonatsgehalt).
Diese Werte sind selbstverständlich nicht das, was an einen Anwalt gezahlt werden muss. Die Gebührenhöhe beträgt nur ein Bruchteil des Gegenstandswertes. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle zum RVG
Wenn der Streit vor Gericht geht, fallen neben den Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten an.

Vergütungsvereinbarung

Um die Kosten bei hohen Streitwerten möglichst transparent zu halten, werde ich gerne eine Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage eines Stundensatzes abschließen. Dabei gilt, dass nur im außergerichtlichen Bereich geringere Gebühren vereinbart werden dürfen, als das RVG als gesetzliche Gebühr vorsieht.

Was kostet eine Beratung

Grundsätzlich richten sich auch die Beratungskosten nach dem Gegenstandswert. Die Gebühren für eine reine Beratung ohne Kontaktaufnahme zur Gegenseite liegen allerdings wesentlich unter den Gebühren für außergerichtliche oder prozessuale Tätigkeiten des Anwalts. Eine Erstberatung bei Verbrauchern führt maximal zu einer Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. der Mehrwertsteuer.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich grundsätzlich eine Kostendeckungszusage der Versicherung einholen und die Kosten später mit der Versicherung abrechnen. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Service der Anwaltschaft.
Ich weise aber darauf hin, dass eigentlich der Mandant die Gebühren schuldet und selbst mit der Versicherung abrechnen müsste. Lehnt die Versicherung einen Versicherungsfall ab und zahlt nicht, müssen die Kosten vom Mandanten verlangt werden.
Meist wird im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung zwischen 100,- und 150,- Euro vereinbart, um die Prämie geringer zu halten.
In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten übernehmen die Versicherungen je nach den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen meist nur die Kosten für eine Erstberatung.
Wartezeit nach Vertragsabschluss
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung - insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter- auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Abschluss der Rechtschutzversicherung das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!